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    Mitgliedsantrag

    Falls Sie Mitglied beim FVA werden wollen, können Sie sich den Mitgliedsantrag herunterladen und an einen unserer Funktionäre weiterreichen oder an die
    Nummer (0 75 84) 9 17 45 faxen.

    Beitragsordnung des FV Sportfreunde Altshausen 1909 e.V.
    (gemäß § 3,4 der Vereinssatzung)

    1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beitragen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
    2. Der Mitgliedbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
      Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefaßt wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluß einen anderen Termin festsetzen.
    3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt für:

      Jugendliche und Schüler unter 18 45 €
      Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende,
      (auf Antrag bis max. 27 Jahre)
      45 €
      Erwachsene über 18 Jahre 35 €
      Aktive (Fußballspieler) 65 €
      Rentner, Pensionäre über 65 20 €
      Familienbeitrag (Erziehungsberechtigte und Kinder bis 18 Jahre) 100 €
      Ehrenmitglieder 0 €
      Übungsleiter 0 €
      Abteilungsbeitrag Aerobic 22 €
      Abteilungsbeitrag Aerobic Jugendliche 20 €
    4. Weitere Ermäßigungen sind unzulässig. Die Aufnahmegebühr beträgt 0 €.
    5. Anträge auf Beitragsänderungen sind mit entsprechenden Nachweisen dem Kassierer vorzulegen, Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
    6. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten.
    7. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt über Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. April jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
    8. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge spätestens zum 1.März jeden Jahres auf das Konto 15 354 008 bei der Volksbank Altshausen. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 3 € zu bezahlen. Bei Mahnungen können Mahngebühren erhoben werden.
    9. Bei Vereinseintritt bis zum 30.Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1.Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
    10. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muß beim Kassierer bis zum 30.11. schriftlich erklärt werden.
    11. Abteilungen können zur Deckung der Mehrausgaben auf Beschluß der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekannt zu geben.
    12. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren.
    13. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) und unterliegt der Datenschutzrichtlinie des Vereins..

    Altshausen, den 27.04.2018
    gez. Martin Kiem, 1. Vorstand

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        seine jetzige Vereinsführung und das Stadion.

        Falls Sie auf den Geschmack gekommen sind – füllen Sie den
        Mitgliedsantrag
        aus
        und werden Sie Teil unserer großartigen FVA-Familie!

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